
Allgemeine Mietbedingungen (AGB)
Luxury Sport Cars Vienna
Allgemeine Mietbedingungen (AGB)
Zuletzt aktualisiert: 26.08.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Fahrzeugvermietungen durch Luxury Sport Cars Vienna GmbH. Buchungsbestätigung, vereinbarter Tarif und Übergabeprotokoll sind Bestandteile des Mietvertrags.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Buchungen und Vermietungen, soweit keine individuelle schriftliche Vereinbarung abweicht. Entgegenstehende Kundenbedingungen gelten nicht. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Vertragsabschluss
Website-Darstellungen und Angebote sind Aufforderungen zur Buchung. Der Vertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung oder der Fahrzeugübergabe zustande. Ein bestimmtes Modell wird nur bei ausdrücklicher Bestätigung geschuldet; andernfalls kann ein gleichwertiges Fahrzeug bereitgestellt werden.
3. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
Zeitraum, Ort, Freikilometer und Rückgabezeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Der Mieter hat das Fahrzeug zu prüfen, vorhandene Schäden dokumentieren zu lassen und es mit sämtlichen Dokumenten, Schlüsseln und Zubehör im vereinbarten Zustand und mit vereinbartem Tank- oder Ladestand zurückzugeben.
- Verlängerungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung und können zum aktuellen Tarif verrechnet werden
- Verspätete Rückgaben können zusätzliche Miettage, Verfügbarkeitsausfälle und Rückholungskosten auslösen
- Die Miete endet erst mit Rückgabe und Übernahme durch uns am vereinbarten Ort
4. Anforderungen an Fahrer
Nur im Vertrag genannte Fahrer dürfen das Fahrzeug lenken. Jeder Fahrer muss einen gültigen Originalführerschein, ein Identitätsdokument und gegebenenfalls einen internationalen Führerschein vorlegen sowie die bei Buchung genannten Kategoriebedingungen erfüllen.
| Fahrzeugkategorie | Übliches Mindestalter / Führerscheinbesitz |
|---|---|
| Premium- und Luxusfahrzeuge | 21 Jahre / 2 Jahre |
| Hochleistungs-Sportwagen | 25 Jahre / 3 Jahre |
| Außergewöhnliche oder limitierte Modelle | Wie im Angebot angegeben; erweiterte Prüfung möglich |
Die buchungsspezifische Bedingung hat Vorrang. Wir können die Übergabe verweigern, wenn Dokumente, Fahrtüchtigkeit, Zahlungssicherheit oder Berechtigung nicht ausreichen.
5. Mietentgelt
Der Mieter schuldet den vereinbarten Mietpreis zuzüglich gebuchter Extras, Mehrkilometer, Kraftstoff oder Ladung, übermäßiger Reinigung, Schäden, Maut, Bearbeitung von Strafen, Abholung und sonstiger vertraglich ausgewiesener Entgelte. Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
6. Zahlung und Kaution
| Posten | Regelung |
|---|---|
| Mietpreis | Fällig gemäß Buchungsbestätigung oder Tarif |
| Kaution | Vor Übergabe in der für das Fahrzeug bestätigten Höhe vorautorisiert oder eingezogen |
| Zahlungsmittel | Von uns akzeptierte Karte oder anderes Zahlungsmittel, üblicherweise auf den Hauptfahrer ausgestellt |
| Freigabe | Nach Rückgabe und Erstprüfung abzüglich berechtigter Forderungen veranlasst; der Buchungszeitpunkt hängt von der Bank ab |
Wir dürfen die Kaution zur Deckung vertraglicher Ansprüche verwenden und bei wesentlicher Risikoänderung zusätzliche Sicherheit verlangen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
7. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist sorgfältig, gesetzeskonform und nach Herstellervorgaben zu nutzen. Der Mieter muss es sichern, richtigen Kraftstoff oder geeignete Ladegeräte verwenden und Warnanzeigen beachten.
- Keine Rennen, Geschwindigkeitstests, Fahrertrainings, Rennstreckennutzung oder Zeitfahrten
- Keine Untervermietung, unberechtigten Fahrer, Abschleppvorgänge oder entgeltliche Beförderung
- Kein Fahren unter Alkohol, Drogen, beeinträchtigenden Medikamenten oder Übermüdung
- Kein Rauchen, keine rechtswidrigen Güter, Überladung, Geländenutzung oder absichtliche Deaktivierung von Sicherheits- oder Telematiksystemen
- Tiere nur nach vorheriger Zustimmung und mit geeignetem Schutz
8. Grenzüberschreitende Fahrten
Das Verlassen Österreichs bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und ist auf genehmigte Länder beschränkt. Erforderliche Vignetten, Maut- und Umweltgenehmigungen beschafft und bezahlt der Mieter. Nicht genehmigte Fahrten können den Versicherungsschutz beeinträchtigen; der Mieter haftet für daraus entstehende Schäden sowie Rückhol- und Rückführungskosten.
9. Versicherung und Selbstbehalt
| Deckung | Wesentliche Bedingungen |
|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | Gesetzliche Deckung nach Bedingungen und Ausschlüssen des Versicherers |
| Kasko- oder Schadenschutz | Soweit enthalten oder erworben, Begrenzung gedeckter Fahrzeugschäden auf den vereinbarten Selbstbehalt |
| Diebstahlschutz | Unterliegt Schlüssel-, Sicherungs- und Meldepflichten sowie dem vereinbarten Selbstbehalt |
| Ausgeschlossene Schäden | Können Reifen, Felgen, Glas, Dach, Unterboden, Innenraum, Falschbetankung, Schlüsselverlust sowie grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten umfassen, sofern nicht ausdrücklich gedeckt |
Eine Haftungsbegrenzung greift nur bei Einhaltung sämtlicher Vertrags- und Meldepflichten. Der Mieter haftet unbeschränkt, soweit gesetzlich vorgesehen, insbesondere bei Vorsatz; Folgen grober Fahrlässigkeit richten sich nach anwendbarem Recht und Versicherungsbedingungen.
10. Unfall, Schaden und Panne
Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder erheblichem Schaden ist die Stelle zu sichern, Hilfe zu leisten, bei gesetzlicher Pflicht oder Beteiligung Dritter die Polizei zu verständigen und unverzüglich +381614114244 anzurufen. Kein Schuldanerkenntnis abgeben.
- Beteiligte, Zeugen, Fahrzeuge, Versicherer, Ort und Fotos dokumentieren
- Vollständigen Unfallbericht und Schlüssel unverzüglich übermitteln
- Nur von uns genehmigte Hilfe oder Reparaturen nutzen, außer sofortige Notmaßnahmen sind unerlässlich
- Fehlende Mitwirkung kann im Umfang des verursachten Nachteils oder gefährdeten Versicherungsschutzes zur Haftung führen
11. Verkehrsverstöße, Maut und Parken
Der Mieter trägt alle während der Miete entstandenen Strafen, Maut- und Parkentgelte samt Folgekosten. Wir dürfen Fahrerdaten an zuständige Stellen übermitteln und für die Bearbeitung eine angemessene, offengelegte Gebühr berechnen; die behördliche Forderung bleibt unberührt.
12. Haftung des Vermieters
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit zulässig, auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Für im Fahrzeug zurückgelassene Sachen oder mittelbare Schäden haften wir außerhalb zwingenden Rechts nicht.
13. Vertragsbeendigung
Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen. Wir dürfen kündigen und das Fahrzeug zurückholen, wenn Zahlungssicherheit fehlt, wesentliche Angaben falsch sind, die Nutzung gefährlich oder verboten ist oder eine wesentliche Pflicht verletzt wird. Das Fahrzeug ist sofort zurückzugeben; berechtigte Rückholungskosten trägt der Mieter.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Abwicklung von Miete, Zahlung, Sicherheit, Schäden und gesetzlichen Pflichten nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Vernetzte Fahrzeuge können für die dort begrenzten Zwecke Telematikdaten übertragen.
15. Beschwerden
Senden Sie Beschwerden zeitnah mit Buchungsnummer und Nachweisen an info@example.com. Wir bemühen uns um eine unverzügliche Bestätigung und Prüfung. Verbraucher können sich außerdem an zuständige gesetzliche Schlichtungsstellen wenden.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, ohne Verbrauchern zwingenden Schutz ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats zu entziehen. Gesetzliche Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt; ansonsten wird, soweit zulässig, das zuständige Gericht bei Commercial Court of Vienna vereinbart.
Änderungen und Nebenabreden sollen in Textform festgehalten werden. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen; an ihre Stelle tritt zwingendes Recht.
